AGB
Anbieter und Vertragspartner:
BERK Recycling GmbH
Velder Dyck 21, 47624 Kevelaer
Geschäftsführer: Marius Kohl
Telefon: 02832 78597 · E-Mail: info@berk-recycling.com
USt-IdNr.: DE360429848 · Registergericht: Amtsgericht Kleve, HRB 18672
Stand: Juli 2026
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die über den Online-Shop unter shop.berk-recycling.com zwischen der BERK Recycling GmbH (nachfolgend „BERK") und dem Besteller (nachfolgend „Kunde") über Containergestellung, Abholung sowie Verwertung und Entsorgung von Abfällen geschlossen werden.
(2) Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB) gleichermaßen. Einzelne Regelungen, die ausschließlich Verbraucher oder ausschließlich Unternehmer betreffen, sind als solche gekennzeichnet. Verbraucher ist jede natürliche Person, die das Geschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(3) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur Vertragsbestandteil, wenn BERK ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) BERK erbringt die Leistungen als zugelassener Entsorgungsfachbetrieb in eigenen, nach BImSchG genehmigten Anlagen. BERK ist berechtigt, sich zur Erfüllung einzelner Leistungen geeigneter Dritter zu bedienen; Vertragspartner des Kunden bleibt allein BERK.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Container und Leistungen im Online-Shop ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit Anklicken des Bestell-Buttons („zahlungspflichtig bestellen") gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die im Warenkorb enthaltenen Leistungen ab. Vor dem Absenden kann der Kunde seine Eingaben prüfen und ändern.
(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn BERK das Angebot annimmt – durch Zusendung einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung. Eine automatische Eingangsbestätigung der Bestellung stellt noch keine Annahme dar.
(4) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von BERK gespeichert und dem Kunden mit der Auftragsbestätigung in Textform zugesandt; diese AGB und die Widerrufsbelehrung sind Bestandteil der Auftragsbestätigung.
§ 3 Leistungsumfang
(1) BERK stellt dem Kunden den bestellten Container für die vereinbarte Standzeit am vereinbarten Stellplatz bereit, holt ihn nach Ablauf oder auf Abruf wieder ab und führt den enthaltenen Abfall einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Beseitigung zu.
(2) Im Festpreis enthalten sind – soweit im Shop nicht anders ausgewiesen – An- und Abfahrt, Aufstellung, die vereinbarte Standzeit sowie Verwertung bzw. Entsorgung der bestellten Abfallart in der bestellten Menge.
(3) Der Container bleibt während der gesamten Vertragsdauer Eigentum von BERK.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung im Shop ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Zur Verfügung stehen die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsarten, derzeit Kreditkarte (u. a. Visa, Mastercard, American Express), die über Shopify Payments angebotenen Wallet-Verfahren (z. B. Shop Pay, Apple Pay, Google Pay) sowie PayPal. Ein Kauf auf Rechnung wird nicht angeboten. Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig; die Leistung wird nach Zahlungseingang ausgeführt.
(3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist BERK berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (gegenüber Verbrauchern fünf, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
(4) Ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist oder auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Liefertermin, Stellplatz und Zufahrt
(1) Liefertermine werden im Rahmen der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart. Angegebene Termine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden; ansonsten gelten sie als voraussichtlich.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass am vereinbarten Termin ein geeigneter, zugänglicher und ausreichend tragfähiger Stellplatz zur Verfügung steht und die Zufahrt für die Entsorgungsfahrzeuge befahrbar ist.
(3) Erfolgt das Befahren eines Grundstücks oder einer Zufahrt auf Wunsch oder mit Zustimmung des Kunden trotz erkennbar eingeschränkter Tragfähigkeit, geschieht dies auf dessen Risiko, soweit BERK den Schaden nicht zu vertreten hat. Für Schäden an Wegen, Flächen, Einbauten oder unterirdischen Leitungen, auf die der Kunde nicht hingewiesen hat, haftet BERK nicht; die Haftung nach § 13 bleibt unberührt.
(4) Genehmigungen für die Aufstellung auf öffentlichem Grund (z. B. Sondernutzungserlaubnis, verkehrsrechtliche Anordnung) holt der Kunde rechtzeitig auf eigene Kosten ein, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Für Schäden und Mehrkosten infolge fehlender Genehmigungen haftet der Kunde.
§ 6 Standzeit, Containertausch, Überschreitung
(1) Die im Shop ausgewiesene Standzeit beträgt 7 Tage ab Anlieferung, soweit nicht abweichend vereinbart.
(2) Wird die Standzeit auf Veranlassung des Kunden überschritten, berechnet BERK eine Standgebühr je angefangener Woche in Höhe von 10 € für Absetzcontainer bzw. 20 € für Abrollcontainer. Ein vorzeitiger oder zusätzlicher Containertausch wird nach den im Shop oder im Angebot ausgewiesenen Sätzen berechnet.
§ 7 Befüllung und unzulässige Abfälle
(1) Der Container darf ausschließlich mit der bestellten Abfallart befüllt werden. Die zulässigen und unzulässigen Stoffe je Abfallart ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung im Shop.
(2) Unzulässig sind insbesondere – soweit nicht ausdrücklich bestellt – gefährliche Abfälle im Sinne des Abfallrechts, Chemikalien, Öle, Farben, Lösungsmittel, Batterien, Elektroaltgeräte, asbest- oder teerhaltige Stoffe, leicht entzündliche, explosive oder dem Gefahrgutrecht (GGBefG) unterliegende Stoffe sowie Flüssigkeiten. Solche Stoffe dürfen nur nach gesonderter Vereinbarung und mit den erforderlichen Nachweispapieren eingefüllt werden.
(3) Der Container darf nur bis zur Oberkante befüllt werden. Die Ladung ist so zu verteilen, dass ein sicherer Transport möglich ist; eine Verdichtung mit technischen Mitteln ist nicht zulässig. Eine Überladung über das zulässige Gesamtgewicht hinaus ist unzulässig.
§ 8 Folgen unzulässiger Befüllung, Überladung, Leerfahrt
(1) Weicht der Inhalt von der bestellten Abfallart ab, ist BERK berechtigt, den Abfall einer anderen als der vorgesehenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage zuzuführen und dem Kunden die hierdurch entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines angemessenen Bearbeitungszuschlags in Rechnung zu stellen. Alternativ kann BERK die Annahme verweigern oder den Inhalt bis zur Klärung zwischenlagern. Die Kosten der erforderlichen Sortierung oder Nachsortierung trägt der Kunde.
(2) Bei Überladung oder unzulässiger Befüllung kann BERK die Abholung verweigern oder eine Teilentladung verlangen; die hierdurch entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
(3) Eine vergebliche An- oder Abfahrt (Leerfahrt) wird mit 90 € (Absetzkipper) bzw. 110 € (Abrollkipper) berechnet, wenn der Kunde sie zu vertreten hat – etwa weil der Stellplatz nicht zugänglich war, der Kunde am vereinbarten Termin nicht erreichbar war oder erforderliche Genehmigungen fehlten. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Beruht die vergebliche Fahrt auf Umständen, die BERK zu vertreten hat, entstehen dem Kunden keine Kosten.
§ 9 Pflichten des Kunden, Obhut des Containers
(1) Der Kunde behandelt den Container sachgemäß und sichert ihn nach den anerkannten Regeln der Technik gegen unbefugten Zugriff Dritter sowie gegen Gefährdungen des Verkehrs.
(2) Für Beschädigung, Verlust oder eine über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehende Abnutzung des Containers während der Standzeit haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Schäden sind BERK unverzüglich mitzuteilen.
§ 10 Eigentum am Abfall, Gefahrübergang
Mit der ordnungsgemäßen Befüllung und Übernahme durch BERK geht das Eigentum an dem zulässig eingefüllten Abfall sowie die damit verbundene Verantwortung auf BERK über, soweit der Abfall der bestellten Abfallart entspricht. Für unzulässig eingefüllte Stoffe verbleibt die Verantwortung beim Kunden.
§ 11 Stornierung (Werkleistungen)
(1) Der Kunde kann den Auftrag bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei stornieren.
(2) Bei späterer Stornierung ist BERK berechtigt, die bereits angefallenen Aufwendungen sowie einen pauschalen Bearbeitungsanteil von 20 % der Auftragssumme zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern (§ 15) bleibt unberührt.
§ 12 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Mängeln ein Jahr ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften oder die Haftungsregelung in § 13 längere Fristen vorsehen.
§ 13 Haftung
(1) BERK haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet BERK nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von BERK.
§ 14 Abfallrechtliche Verantwortung des Kunden
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die zur Entsorgung übergebenen Abfälle nicht einem kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang oder einer Andienungspflicht unterliegen, die einer Beauftragung von BERK entgegensteht. Es gelten die jeweils einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die kommunalen Abfallsatzungen; beide Vertragsparteien beachten diese.
§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung zu, die auf der Seite „Widerruf" (shop.berk-recycling.com/pages/widerruf) abrufbar ist. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsbelehrung sowie das Muster-Widerrufsformular sind auf der Seite „Widerruf" abrufbar und werden dem Verbraucher mit der Auftragsbestätigung in Textform mitgeteilt.
(3) Wünscht der Verbraucher, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt (z. B. Anlieferung des Containers vor Ablauf von 14 Tagen), so hat er dies im Bestellprozess ausdrücklich zu bestätigen. Widerruft er anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachte Leistung (§ 357a BGB). Hat der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt und zugleich bestätigt, dass er mit der vollständigen Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert, so erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Leistungserbringung (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 16 Gutscheine
(1) BERK bietet im Onlineshop Wertgutscheine (Geschenkgutscheine) an. Der Gutschein wird dem Kunden nach Zahlungseingang als Gutscheincode per E-Mail übermittelt; ein physischer Versand erfolgt nicht.
(2) Gutscheine können ausschließlich im Onlineshop unter shop.berk-recycling.com eingelöst werden. Eine Verrechnung mit bereits getätigten Bestellungen ist ausgeschlossen.
(3) Gutscheine sind übertragbar. BERK kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber des Gutscheincodes leisten. Der Kunde hat den Gutscheincode vor dem Zugriff Dritter zu schützen; für einen Missbrauch des Codes, den BERK nicht zu vertreten hat, haftet BERK nicht.
(4) Gutscheine sind ohne Befristung einlösbar; die gesetzlichen Verjährungsvorschriften (§§ 195, 199 BGB) bleiben unberührt.
(5) Das Guthaben kann in Teilbeträgen eingelöst werden; ein Restguthaben bleibt bestehen und kann bei künftigen Bestellungen verwendet werden. Reicht das Guthaben nicht aus, kann der Differenzbetrag mit den angebotenen Zahlungsarten beglichen werden.
(6) Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen, soweit dem Kunden kein gesetzlicher Anspruch zusteht. Gutscheine werden nicht verzinst. Der Erwerb von Gutscheinen unter Einsatz anderer Gutscheine ist ausgeschlossen.
(7) Beim Kauf eines Gutscheins steht Verbrauchern das gesetzliche Widerrufsrecht zu (§ 15). Widerruft der Verbraucher den Gutscheinkauf, wird ein bereits eingelöstes Guthaben auf den Erstattungsbetrag angerechnet.
§ 17 Datenschutz
BERK verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter https://shop.berk-recycling.com/policies/privacy-policy.
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften seines Aufenthaltsstaates entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von BERK in Kevelaer.
(3) Rechtserhebliche Erklärungen des Kunden nach Vertragsschluss (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige) bedürfen der Textform.
(4) Die BERK Recycling GmbH ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.